Für hörbehinderte Menschen und Arbeitgeber
Integrationsberatung
Integrationsfachdienst für hörbehinderte Menschen (IFD fhM)
Technische Beratung am Arbeitsplatz
Die Technische Beratung des Integrationsfachdienstes für hörbehinderte Menschen richtet sich an taube und schwerhörige Arbeitnehmer und Auszubildende. Voraussetzung ist ein Grad der Behinderung (GdB) ab 50. Unser Angebot wendet sich auch an Arbeitgeber, Schwerbehindertenvertreter sowie an andere betriebliche Helfer und Kollegen.
Wir bieten eine auf Ihre Arbeitsanforderungen und Ihren Arbeitsplatz abgestimmte umfassende, individuelle und unabhängige Beratung. Diese kann direkt an Ihrem Arbeitsplatz oder in unserem Integrationsfachdienst erfolgen.
Alle technischen Möglichkeiten werden angesprochen. Wir unterstützen Sie bei der Suche nach einem zuständigen Kostenträger und bei der Antragstellung. Wir begleiten Sie bei der technischen Umsetzung am Arbeitsplatz. Wir sind in ganz Berlin für Sie zuständig.
Die Beratung erfolgt durch die erfahrene Hörgeräteakustik-Meisterin Frau Kurzyna (auch CI-und Pädakustikerin).
Die Beratung ist kostenlos und vertraulich. Wir haben Schweigepflicht.
Die technische Beratung wird seit 2012 angeboten.