Für hörbehinderte Menschen und Arbeitgeber
WIB Integrationsberatung
Integrationsfachdienst für hörbehinderte Menschen (IFD fhM)
Übergang Werkstatt – Allgemeiner Arbeitsmarkt (ÜWA) für hörbehinderte Menschen
Wir unterstützen taube und schwerhörige Menschen bei deren Übergang von einer Werkstatt für behinderte Menschen in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis oder in eine Berufsausbildung. Auch nach dem Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt beraten und begleiten wir ehemalige Werkstattbeschäftigte und deren Arbeitgeber mit dem Ziel, Arbeitsplätze von Menschen mit Hörbehinderung zu erhalten.
Wir unterstützen mit Zustimmung des Kostenträgers bereits in der Vorbereitung und Vermittlung eines Arbeitsverhältnisses und bleiben bis zu zwei Jahre für alle Fragen rund um die Arbeit zuständig. Auch eine Begleitung eines Praktikums vor Arbeitsaufnahme ist möglich, wenn der Arbeitgeber einen Arbeitsvertrag innerhalb der nächsten 3 Monate zusichert. Unsere Beratung ist individuell und bei Bedarf in Gebärdensprache. Arbeitgeber, die diesem Personenkreis einen Arbeitsplatz in ihrem Betrieb anbieten oder diesen schaffen wollen, beraten wir zu allen Fragen der Gestaltung des Arbeitsplatzes und der Kommunikation mit hörbehinderten Menschen sowie zu finanziellen Hilfen.
Unser Team ist berlinweit für Menschen mit einer Hörbehinderung tätig. In ihm arbeiten erfahrene Integrationsberater*innen. Diese beherrschen Deutsche Gebärdensprache (DGS) sowie Lautsprachbegleitende Gebärden (LBG). Sie arbeiten eng mit der Technischen Beratung und dem Präventionsteam (Schulungen / Kommunikation) des IFD fhM sowie mit Job-Coaches zusammen.
Den Bereich ÜWA im Integrationsfachdienst für hörbehinderte Menschen gibt es seit 2010.